Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
Vertragspartnerin: Marilena Gabriele Tumler, Geschäftsbezeichnung „i.appear", Mozartstraße 5/16, 6850 Dornbirn, Österreich (im Folgenden „i.appear" oder „Auftragnehmerin").
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich und firmenmäßig gezeichnet werden, und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Implementierung von Inhalten in die Hostingplattform i.appear
- Erstellung von Stationen und location-based Rundgängen
- Erwerb von Hosting-Lizenzen
- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Inhalten
- Telefonische Beratung
- Programmwartung
- Sonstige Dienstleistungen
2.2. Die Ausarbeitung von Stationen und Rundgängen erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
2.3. Grundlage für die Erstellung von Rundgängen und Stationen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die Auftragnehmerin gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt das gehostete Projekt mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Nutzung des Rundgangs im Echtbetrieb durch Nutzer:innen von i.appear gilt der Rundgang jedenfalls als abgenommen.
Etwaig auftretende Mängel — das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung — sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert der Auftragnehmerin zu melden, die um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor — das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann —, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Projekten wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann die Auftragnehmerin die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der Auftragnehmerin angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.6. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) im Sinne des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt es dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber die von ihm bereitgestellten Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die Auftragnehmerin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Marilena Gabriele Tumler ist Kleinunternehmerin nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, ein Vorsteuerabzug ist daraus nicht möglich. Die genannten Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag und verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der Auftragnehmerin.
3.2. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Liefertermin
4.1. Die Auftragnehmerin ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der Auftragnehmerin angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig — insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung laut Punkt 2.3. — zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der Auftragnehmerin führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3. Bei Auftragsvergabe sind 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen. Für zusätzliche Kosten — etwa Recherche oder Erstellung von Inhalten — ist die Auftragnehmerin berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5. Zahlung
5.1. Die von der Auftragnehmerin gelegten Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Da Marilena Gabriele Tumler Kleinunternehmerin ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (siehe Punkt 3.1). Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen (z. B. Konzepterstellung, Recherche oder Realisierungen in Teilschritten), ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die Auftragnehmerin, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
6. Urheberrecht und Nutzung
6.1. Die Auftragnehmerin erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Dauer der erworbenen Lizenz begrenztes Recht, die mit dem Projekt in Verbindung stehenden Inhalte auf der Hostingplattform i.appear für die Nutzer:innen von i.appear zur Verfügung zu stellen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei der Auftragnehmerin. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung des gehosteten Projektes werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der Auftragnehmerin zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Auftragnehmerin liegen, entbinden die Auftragnehmerin von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.2. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich. Ist die Auftragnehmerin mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
8.1. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die App i.appear die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die App auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.
8.2. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass
- der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für die Auftragnehmerin bestimmbar ist;
- der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.
Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt — soweit gesetzlich zulässig — als ausgeschlossen.
8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der Auftragnehmerin gegen Berechnung durchgeführt.
8.4. Ferner übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Projekte ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Projekt lebt dadurch nicht wieder auf.
8.6. Inhaltliche Änderungen oder die Implementierung neuer Inhalte von Seiten des Auftraggebers können von i.appear jederzeit abgelehnt werden, sollten diese nicht den ethischen Grundsätzen oder Firmenidealen von i.appear entsprechen. Eine solche Ablehnung kann nicht Grundlage für eine Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber darstellen.
8.7. Auftraggeber sind nicht berechtigt, Werbung Dritter in den von ihnen in Auftrag gegebenen Rundgängen zu verankern.
8.8. Gewährleistungsansprüche verjähren — soweit gesetzlich zulässig und im Rahmen unternehmerischer Geschäftsbeziehungen — mit Ablauf der erworbenen Lizenz. Gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
9. Haftung
9.1. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber für von ihr nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des KSchG gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden — wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter — wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, in unternehmerischen Geschäftsbeziehungen jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und der schädigenden Person. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.4. Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9.5. Die Haftung für die Inhalte eines auf i.appear gehosteten Projektes liegt beim Auftraggeber. Sollten i.appear von Auftraggebern Inhalte zur Implementierung in die Hostingplattform zugespielt worden sein, für die keine Rechte auf Seiten der Auftraggeber bestehen, übernimmt i.appear keine Haftung gegenüber etwaigen Dritten. Dies betrifft Inhalte jeglicher Form (Text, Bild, Audio, Video etc.).
10. Loyalität
10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung — auch über Dritte — von Mitarbeiter:innen, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes der/des Mitarbeiter:in zu zahlen.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
11.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich sowie allfällige Mitarbeiter:innen und hinzugezogene Dritte zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
11.2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, soweit kein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Offenlegungsgrund vorliegt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
11.3. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Website und der App i.appear finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://iappear.at/datenschutz.html.
12. Sonstiges
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmer:innen zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht — auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Auftragnehmerin als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
13.2. Die Fachverbände Werbung und Marktkommunikation sowie Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich empfehlen als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung die folgende Mediationsklausel:
Mediationsklausel
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich, zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediator:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens einen Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen — insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) Rechtsberater:in — können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.